Betrieblicher Datenschutz für Ihr Unternehmen
DSGVO & BDSG
Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) im Mai 2018 und der damit einhergehenden Neufassung des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), wurde der Datenschutz in nahezu allen geschäftlichen Betrieben zum Thema. Für jeden Betrieb gelten neue und strengere Anforderungen an den Datenschutz. Die Umsetzung erfordert richtlinienkonforme Maßnahmen. Es besteht Handlungsbedarf! Besonders kleinere Unternehmen, für die die Beschäftigung eines internen Datenschutzbeauftragten zu teuer wird, stehen hier vor einer großen Herausforderung. Die Thematik selbst ist ebenso komplex, wie die Umsetzung in die Praxis. Sie brauchen Entlastung.
Als externer Datenschutzbeauftragter (TÜV zert.) organisiere ich für Sie Ihren betrieblichen Datenschutz. Individuell – auf ihren Bedarf zugeschnitten. Ob ganzheitliches Datenschutzmanagement oder punktuelle Frage- und Problemstellungen: Mit meinem Know-how stehe ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern beratend und betreuend zu Seite. Lösungsorientiert und praxisnah, damit Sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Einfacher kann Datenschutz nicht sein.
Kann ich Ihnen behilflich sein? Dann rufen Sie uns gerne an und besuchen Sie für weitere Informationen die DATENSCHUTZBERATUNG SCHNEIDER. Ich biete Ihnen dort weitere Dienstleistungen zum Thema DSVGO und BDSG an. Aber schauen Sie selbst, was ich für Sie vorbereitet habe. Ich freue mich auf Ihren Anruf.