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Förderung „Niedersachsen Digital aufgeLaden“

Förderprogramm für Ihr Einzelhandelsunternehmen?

logo niedersachsen digital aufgeladen


Website, Onlineshop, Social-Media-Kampagnen: Wenn Einzelhändler sich digital wettbewerbsfähig aufstellen wollen, können sie geförderte Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen. 

Entdecken Sie „Niedersachen Digital aufgeLaden“ als eines von vielen Förderprogrammen für Ihr Unternehmen in Niedersachsen. Das Programm unterstützt bereits seit Februar 2021 niedersächsische Einzelhandelsunternehmen bei Fragen rund um das Thema Digitalisierung mit einer Beratung zu digitalen Lösungen und Konzepten. Der Kern des Förderprogramms ist die individuelle und passgenaue Digitalisierungsberatung durch zertifizierte Beratungsunternehmen. Ziel der Beratung ist es, lokale Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in der digitalen Welt sichtbar zu machen.

Es dient dazu, kleinen und mittelständischen Einzelhandelsunternehmen, mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen, Unterstützung bei der Einführung und Erweiterung von digitalen Maßnahmen zu geben. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Verkauf von Waren an Endkunden eine übergeordnete Rolle spielen. Dienstleistungsbetriebe, wie Fitnessstudios, Kosmetikstudios und Friseursalons sind daher von der Förderung ausgeschlossen.

Das Förderungsprogramm für den Einzelhändler in Niedersachsen bietet:

  • 100%ige Förderung von bis zu 2.500 € auf Beratungsleistungen zu digitalen Lösungen und Konzepten
  • kostenloses und unverbindliches Erstgespräch
  • Listenelement

Ablauf der Förderungen – Fallbeispiel

Den gesamten Förderungsprozess durchlaufen Sie gemeinsam mit einem Beratungsunternehmen, das sämtliche Aufgaben für Sie übernimmt. Wir zeigen Ihnen in diesem Beispiel, wie wir als Ihr zertifizierter Förderungs-Partner Ihnen zur Seite stehen.

Beratungsunternehmen finden

Frau Meyer möchte sich mit einer Webseite neu digital aufstellen, um ihr Unternehmen und ihre Produkte online zu präsentieren. Nach Recherchen im Internet fand Frau Meyer das Förderprogramm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“. Als interessierte Einzelhändlerin kann sie sich eine passende Beratungsstelle auswählen und Kontakt aufnehmen oder es kommt ein Beratungsunternehmen auf sie zu. So haben wir den Kontakt zueinander aufgebaut und uns in einem ersten Gespräch kennengelernt. Gemeinsam haben wir einen Beratungsvertrag (EZHU) miteinander geschlossen. Zusätzlich haben wir eine unterschriebene De-minimis-Erklärung von Frau Meyer eingeholt.

Antrag auf Förderung

Den Antrag auf die Bewilligung der Förderung einer Digitalisierungsberatung stellen wir, als Beratungsunternehmen, bei der NBank. Die eingereichten Unterlagen von Frau Meyer werden durch die NBank geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das Einzelhandelsunternehmen die Bewilligung der Förderung und die De-minimis-Bescheinigung.

Für Frau Meyer war der Antrag auf das Förderprogramm erfolgreich, sodass wir in einem weiteren Gespräch individuelle Konzepte entwickelt haben. Während der Beratung wird eine Standortbestimmung, eine Potenzialanalyse sowie aufbauende Handlungsempfehlungen durchgeführt. Danach geht es in die Umsetzung der entwickelten Konzepte, die wir in unserem Haus direkt umsetzen konnten.

Hinweise zur Förderung

Es ist wichtig zu erwähnen, das nur die Beratungsleistungen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater gefördert werden. Die Umsetzungen der entwickelten Konzepte, während den Beratungen, gehören nicht dazu. Gegebenenfalls können Sie durch andere Förderprogramme unterstützt werden.

Abschluss der Beratung

Nach der Planung und Umsetzung der neuen Webseite haben wir für Frau Meyer einen Beratungsbericht geschrieben. Sie hat daraufhin eine Rechnung von maximal 2.500 Euro erhalten, wovon sie nur die Mehrwertsteuer zahlen muss. Zum Abschluss haben wir uns um den Schlussbescheid der NBank und die Zahlung der Förderung gekümmert. Zu guter Letzt musste Frau Meyer noch einen Verwendungsnachweis für uns, als Beratungsunternehmen unterzeichnen. Jetzt präsentiert sie sich neu auf dem Markt und Ihr Unternehmen hat sich mit der Digitalisierung weiterentwickelt. Die Webseite eröffnet neue Chancen – wir wünschen damit viel Erfolg.

Als zertifiziertes Beratungsunternehmen für das Förderprogramm, beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten und geben Ihnen Informationen über den Ablauf der Förderung. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Förderung und kümmern uns, dabei nicht nur um den gewünschten Online-Shop, sondern auch um den ganzheitlichen Blick auf Ihr Unternehmen. Ein wichtiger Punkt ist das Herausarbeiten von konkreten Konzepten für eine individuelle Weiterentwicklung von digitalen Lösungen.

Zu den digitalen Lösungen gehören folgende Bereiche:

  • Online Marketing
  • Webdesign
  • Social Media
  • Suchmaschinen-Optimierung (SEO)
  • Datenschutz
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Shopsysteme
  • Softwareentwicklung
  • Prozessoptimierung
  • Produktentwicklung

Ist für Sie etwas dabei? Wir helfen Ihnen gerne bei Umsetzung – unser Ziel ist es, lokale Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in der digitalen Welt sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Chance, wir sind für Sie da!